Eine zentrale Aufgabe des Kreisjugendring Konstanz e.V. ist die Vergabe von Zuschüssen an seine Mitglieder. Hierfür bekommt der Kreisjugendring vom Landkreis Konstanz Mittel zur Verfügung gestellt, welche er gemäß seinen Richtlinien an die Mitglieder verteilt.
Die Mitgliedsverbände können für folgende Maßnahmen Zuschüsse beantragen:
Ausbildungen | Seminare | Internationale Begegnungen | Jugendpflegerische Veranstaltungen | Bauliche Maßnahmen
Ein Antrag kann nur genehmigt werden, wenn er alle notwendigen Anlagen beinhaltet und diese alle wichtigen Informationen enthalten. Zu einem Programm gehören genaue Angaben der Programmdauer (ohne Begrüßung, Pausen und Verabschiedung), sowie eine genaue inhaltliche Beschreibung. Auf der Teilnehmerliste müssen der Name, die Adresse mit Postleitzahl, das Alter sowie die Unterschrift aller Teilnehmer*innen festgehalten sein. Bei Kostenaufstellungen werden nur kopierte Belege benötigt.
Die Anträge müssen spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Dauert diese Frist bis ins nächste Kalenderjahr, so muss der Antrag bis zum 15.01. des Folgejahres in der Geschäftsstelle sein. Ein Vorantrag für einen höheren Zuschussanteil (Jugendpflegerische Veranstaltung) muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach einer formalen Prüfung durch die Geschäftsstelle und einer inhaltlichen Prüfung durch den Finanzausschuss. Dieser Ausschuss besteht aus mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands und dem*r Kassierer*in. Er trifft sich mehrmals im Jahr. Die Entscheidungen werden auf Grundlage der Richtlinien getroffen, welche der Vorstand für die Vergabe aufstellt.
Wichtige Dokumente
Richtlinien ab 2025 für die Vergabe der Zuschüsse
Teilnehmendenliste mit allen relevanten Informationen
Antragsformular, welches jedem Antrag beigefügt werden muss.
Antworten auf häugig gestellte Fragen findet ihr hier auf der Homepage. Bei Fragen zu den Richtlinien oder dem Antragsverfahren könnt ihr euch aber auch gerne direkt an die Geschäftsstelle wenden.
Jedes Jahr erstellt der Kreisjugendring eine Zusammenfassung über die im vergangenen Jahr bewilligten Anträge.